Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen

Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen

Nachstehend aufgeführte Preise und Tarife beziehen sich auf die Beförderung mit der Wallberg Kabinenbahn.

Chipkarte - Pfandgebühr 3 € für wiederaufladbare Chipkarte - Rückzahlung bei Rückgabe.

Fahrkarten sind nicht übertragbar und auf Verlangen dem Liftpersonal vorzuzeigen.

Bei Verlust gibt es keinen Ersatz.

Saisonskipässe gelten bis zum Ende der jeweiligen Skisaison.

Hinweis-, Verbots- und Sperrtafeln sowie Streckenmarkierungen sind zu beachten.

Für die mit der sportlichen Betätigung verbundenen sowie für die in den Bergen eigentümlichen Gefahren haften die Gesellschaften ihren Fahrgästen nicht.

Im Interesse der Sicherheit ist dem Betriebspersonal Folge zu leisten.

Kinder bis einschl. 5 Jahre werden in Begleitung eines Erwachsenen kostenfrei befördert.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkaufsstellen/Liftkassen keine Beförderungsverträge abschließen, sondern nur im Auftrag der einzelnen Lift- und Bergbahnunternehmen des Kartenverbunds vermittelnd tätig werden.

Für die Ausführung der Beförderung der Fahrgäste, sowie die Sicherheit der Fahrgäste auf Wanderwegen, Skipisten, einschl. Varianten, haften die einzelnen Lift- und Bergbahnunternehmen eigenverantwortlich. Dies im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, soweit diese dem jeweiligen Anlagenbereich zugeordnet werden kann. Ansonsten wird auf die gültigen Tarif- und Beförderungsbestimmungen des Gebietes und den Preisaushang an den Liftkassen verwiesen.

Die Zutritte an den Drehkreuzen sind zu Kontrollzwecken videoüberwacht.

Beförderungsbedingungen

KRAFTFAHRZEUG – PARKBEDINGUNGEN
Für die öffentliche Parkanlage der Brauneck- und Wallbergbahnen GmbH