Parkplatzsystem

Parken am Wallberg

  • Schrankenloses Parkplatzsystem mit Kennzeichenerkennung 

Bergbahngäste parken kostenfrei 

  • Bergbahngäste nutzen bitte bei Beenden des Parkens den Parkautomat. Auf dem Verkaufsbeleg für das Bergbahnticket befindet sich ein QR-Code, den Sie bitte am QR-Code-Leser des Parkautomaten nach Eingabe Ihres KFZ-Kennzeichens scannen. Im Automaten-Display erscheint die ermäßigte Parkgebühr (100 %) und die Parkberechtigung für Ihr Kennzeichen ist ausgetragen.
     
  • Inhaber eines gültigen Alpen Plus Saisonskipasses Erwachsene oder einer gültigen Alpen Plus Gletscher Card Erwachsene erhalten bei Kauf oder Bestellung für die Parkplätze der vier Alpen Plus Gebiete einen Parkschein mit eingetragenem KFZ-Kennzeichen. Dieser berechtigt zum kostenlosen Parken während des Bahnbetriebes im Winter auf den zugehörigen Kundenparkplätzen der jeweiligen Gebiete. Der Parkautomat muss am Ende der Parkdauer nicht aufgesucht werden, die Parkberechtigung ist hinterlegt.
     

Parkgebühren für Nicht-Bergbahnkunden

4 Euro bis 4 Stunden 
8 Euro ab der angefangenen 5. Stunde 

  • Die Parkgebühr ist erst am Ende der Parkdauer an den Automaten am Ausgang der Wallbergbahn bzw. am Vorplatz vor dem Eingang zu entrichten.
  • Die Bezahlung ist mit Münzen, Scheinen und bargeldlos möglich.

Vorgehen am Parkautomaten:

  • KFZ-Kennzeichen im Automatendisplay eingeben
  • Rechts unten mit „Eingabe übernehmen“ bestätigen
  • Im Automaten-Display erscheint die zu entrichtende Parkgebühr
  • QR-Code des Verkaufsbelegs von der Kasse der Wallbergbahn am QR-Code-Leser scannen
  • Im Automaten-Display erscheint die ermäßigte Parkgebühr
  • Parkgebühr in bar oder bargeldlos (Kartenzahlung) entrichten
  • Bei Bedarf Quittung anfordern
  • Innerhalb von 30 Minuten ausfahren

Bei Ausfahrt erfasst die Kamera Ihr Kennzeichen und zeigt dieses grün hinterlegt (bezahlt) an der Ausfahr-Anzeigentafel an.

Die erfassten Kennzeichen werden nur bis zum erfolgten Bezahlvorgang gespeichert und im Anschluss gelöscht.

Falls Sie vergessen haben die Parkgebühr zu entrichten! Die Nachzahlung ist innerhalb einer Frist von 48 Stunden an der Kasse der Kabinenbahn während der regulären Betriebszeiten möglich.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Ihr Team der Wallbergbahn

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:

  • Die Erfassung der Kfz-Kennzeichen dient dem Zweck der Registrierung der Parkdauer, der Abrechnung des Parkentgelts und der Vermeidung von Betrugsfällen. In Fällen, in denen das Parkentgelt nicht beglichen oder spätestens innerhalb einer Frist von 48 Stunden nachgezahlt wurde, wird das Kennzeichen zur Einziehung des Entgelts an einen Inkasso-Dienstleister weitergegeben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
  • Dauer der Speicherung: Nach abgeschlossenem Bezahlvorgang wird das Kennzeichen automatisch gelöscht bzw. anonymisiert. Bei Weitergabe an einen Inkasso-Dienstleister werden die Daten gelöscht, sobald der Vorgang abgeschlossen wurde.

KRAFTFAHRZEUG – PARKBEDINGUNGEN
Für die öffentliche Parkanlage der Brauneck- und Wallbergbahnen GmbH