Parken am Wallberg
- Schrankenloses Parkplatzsystem mit Kennzeichenerkennung
Bergbahngäste parken kostenfrei
- Ab 29.07.2023 entfällt die Parkgebühr für Bergbahngäste der Wallbergbahn
Bergbahngäste, die ihre Tickets an der Talstation erwerben
geben bei Ticketkauf ihr KFZ-Kennzeichen an und können somit nach Ende der Parkdauer frei ausfahren, ohne einen Parkautomat aufsuchen zu müssen.
Bergbahngäste, die ihre Tickets an der Bergstation erwerbennutzen bitte bei Beenden des Parkens den Parkautomat.
QR-Code des Verkaufsbelegs (der an der Bergstation erworbenen Tickets) am QR-Code-Leser scannen,
im Automaten-Display erscheint die ermäßigte Parkgebühr (100 %)
Parkgebühren für Nicht-Bergbahnkunden
4 Euro bis 4 Stunden
8 Euro ab der angefangenen 5. Stunde
- Die Parkgebühr ist erst am Ende der Parkdauer an den Automaten am Ausgang der Wallbergbahn bzw. am Vorplatz vor dem Eingang zu entrichten.
- Die Bezahlung ist mit Münzen, Scheinen und bargeldlos möglich.
Vorgehen am Parkautomaten:
- KFZ-Kennzeichen im Automatendisplay eingeben
- Rechts unten mit „Eingabe übernehmen“ bestätigen
- Im Automaten-Display erscheint die zu entrichtende Parkgebühr
- QR-Code des Verkaufsbelegs (der an der Bergstation erworbenen Tickets) am QR-Code-Leser scannen
- Im Automaten-Display erscheint die ermäßigte Parkgebühr (100 %)
- Parkgebühr in bar oder bargeldlos (Kartenzahlung) entrichten
- Bei Bedarf Quittung anfordern
- Innerhalb von 30 Minuten ausfahren
Bei Ausfahrt erfasst die Kamera Ihr Kennzeichen und zeigt dieses grün hinterlegt (bezahlt) an der Ausfahr-Anzeigentafel an.
Die erfassten Kennzeichen werden nur bis zum erfolgten Bezahlvorgang gespeichert und im Anschluss gelöscht.
Falls Sie vergessen haben die Parkgebühr zu entrichten! Die Nachzahlung ist innerhalb einer Frist von 48 Stunden an der Kasse der Kabinenbahn während der regulären Betriebszeiten möglich.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihr Team der Wallbergbahn
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
- Die Erfassung der Kfz-Kennzeichen dient dem Zweck der Registrierung der Parkdauer, der Abrechnung des Parkentgelts und der Vermeidung von Betrugsfällen. In Fällen, in denen das Parkentgelt nicht beglichen oder spätestens innerhalb einer Frist von 48 Stunden nachgezahlt wurde, wird das Kennzeichen zur Einziehung des Entgelts an einen Inkasso-Dienstleister weitergegeben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
- Dauer der Speicherung: Nach abgeschlossenem Bezahlvorgang wird das Kennzeichen automatisch gelöscht bzw. anonymisiert. Bei Weitergabe an einen Inkasso-Dienstleister werden die Daten gelöscht, sobald der Vorgang abgeschlossen wurde.
- Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.wallbergbahn.de/datenschutz/
- Verantwortlich: Brauneck und Wallbergbahnen GmbH, Gilgenhöfe 28, 83661 Lenggries, info@wallbergbahn.de
- Datenschutzbeauftragter: Felix Gebhard, dsb@fx-data.de
KRAFTFAHRZEUG – PARKBEDINGUNGEN
Für die öffentliche Parkanlage der Brauneck- und Wallbergbahnen GmbH